Notdienstnummer:
Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderen Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, deren freigesetzte Fasernstäube als krebserzeugend bewertet werden.
Künstliche Mineralfasern, sogenannte KMF, sind im wesentlichen aus Glasrohstoffen oder Gesteinen unter Verwendung von Recycling-Materialien und Zusatzstoffen wie Binder und Öle hergestellte Dämmstoffe. Diese Dämmstoffe sind in der Lage, Fasern an die Umgebung abzugeben. Aufgrund ihrer günstigen physikalischen Eigenschaften, vergleichsweise geringen Kosten bei Herstellung und Verarbeitung sowie vielfältigen Anwendungsgebieten sind KMF auch heute noch ein beliebter Baustoff.
Künstliche Mineralfasern / KMF-Sanierung
Durch die neue Gefahrstoffverordnung ist der Baustoff KMF als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft worden und bedarf der Sanierung durch ein zugelassenes Unternehmen im Rahmen der TRGS 521. Die SANTEC GmbH ist für diese Aufgaben zugelassen und verfügt über geschultes und praxiserprobtes Personal auf diesem Gebiet.
Die jeweiligen Arbeiten werden soweit erforderlich gemäß der TRGS 521 bei den Behörden angemeldet und ausgeführt.
Entfernen mineralfaserhaltiger Dämmung in:
Bewertung beim Ausbau
Wegen ihrer möglichen gesundheitlichen Auswirkungen ist die Herstellung und Verwendung sowie das in Umlauf bringen von Mineralwolle-Dämmstoffen mit bestimmten Inhaltsstoffen bzw. Stoffzusammensetzungen seit dem 1. Juni 2000 verboten. Da das Verbot nur für bestimmte Mineralfasern gilt, ist es Aufgabe der Gebäudeuntersuchung, die KMF-Produkte einzustufen.
Die Unterscheidung erfolgt nach den Typen
Bei dem technisch in der Regel einfachen Ausbau von Mineralfaserdämmstoffen ist vor den Arbeiten die anzuwendende Schutzstufe festzulegen. Hierfür werden in der TRGS 521 die Arbeiten an und mit KMF-Produkten typisiert und in 3 Schutzstufen unterteilt.
In Abhängigkeit von der Einstufung sind dann die entsprechenden technischen, organisatorischen und Personenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Weiterhin gilt es zu beachten, dass alle KMF-Materialien, die zur Entsorgung anfallen, gemäß AVV (Abfall-Verzeichnis-Verordnung) einzustufen und zu behandeln sind. Seit dem 01.01.02 gilt demnach: Abfallschlüsselnummer: AVV 17 06 03 Einstufung: besonders überwachungsbedürftig.