Notdienstnummer:
Der Gesetzgeber verlangt höchste Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Asbest. Diese werden u.a. in der TRGS 519 formuliert, die sich mit Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten befasst. Danach sind Faserfreisetzungen vom Zeitpunkt der Abfallaufnahme bis zur Entsorgung zu vermeiden. Spezifiziert wird dies durch das Merkblatt der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle.
Wir bieten ein umfassendes Angebot der Massenermittlung, Abbau und Entsorgung der asbesthaltigen Materialien, sowie die Entsorgung auf die jeweils zugelassene Deponie durch unsere zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe.
Die jeweiligen Arbeiten werden gemäß der TRGS 519 bei den Behörden angemeldet und fachgerecht ausgeführt.
Unsere Leistungen
Entfernen festgebundener asbesthaltiger Materialien in:
Entfernen schwachgebundener asbesthaltiger Materialien in:
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Ein individuelles Angebot zur Gebäudesanierung erstellen wir Ihnen bei Bedarf gern. Sprechen Sie uns an.